Ausbildung
Der anerkannte Ausbildungsberuf des Floristen erfolgt nach dem Dualen Ausbildungssystem.
Das Wort dual weißt schon darauf hin, dass der Auszubildende an zwei Orten ausgebildet wird.
Der theoretische Teil der Ausbildung findet hierbei an einer Berufsschule statt, der praktische Teil in einem Lehrbetrieb, wie zum Beispiel in einem Blumenfachgeschäft, einer Gärtnerei oder einem Gartencenter.
Die Ausbildungsdauer beträgt dabei 3 Jahre, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.
Gesetzlich gibt es keinen vorgeschriebenen Schulabschluss um diese Ausbildung ausführen zu können, die meisten Azubis haben aber als Vorbildung meist einen Hauptschul- oder Realschulabschluss. Auch wenige Abiturienten erlernen den Beruf des Floristen/ der Floristin.
Vor allem im Betrieb wird ein tüchtiges Mitarbeiten und höfliche Umgangsformen vorausgesetzt. Zwar trägt der Azubi während seiner Ausbildungszeit keine volle Verantwortung, jedoch wird vorausgesetzt, dass er die Aufgaben mit Gewissheit und größtenteils selbstständig ausführt.
Hierbei steht der jeweilige Ausbilder des Betriebs zur Stelle.
Seine Aufgabe besteht darin, seinem Auszubildenden die fachlichen und praktischen Berufsinhalte näher zu bringen. Er muss sich um den Azubi kümmern und ihm die Dinge beibringen.
In der Berufsschule wird das dort gelernte Wissen in Form von Klassenarbeiten und Tests abgeprüft, wofür die Schüler Noten erhalten.
Kurz vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine Zwischenprüfung, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht.
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