Integrierter Pflanzenschutz
Wenn man vom „Integrierten Pflanzenschutz“ spricht, kann man zur Erklärung sehr gut den § 2 des Pflanzenschutzgesetzes anführen, welcher wie folgt lautet:
„Integrierter Pflanzenschutz ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer, anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen, die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.“
Analysiert man diesen Paragraphen, so ist wohl seine Hauptaussage, dass man auf den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel so weit wie möglich verzichten sollte und die Behandlung zuerst mit natürlichen Methoden versuchen soll. Diese Art der Methoden werden im Pflanzenschutzgesetz schon angesprochen:
biologisch: Darunter versteht man das Einsetzen von Nützlingen (zum Beispiel Schafe)
biotechnisch: Eine biotechnische Maßnahme können zum Beispiel der Einsatz von Pheromonfallen zur Beeinflussung des Sexualverhaltens von Insekten sein
anbau- und kulturtechnisch: Diese Maßnahmen müssen in jedem Acker/Garten/Beet erledigt werden: Jäten, Düngen, angemessene Bodenbearbeitung und Bewässerung
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