Integrierter Pflanzenschutz

Wenn man vom „Integrierten Pflanzenschutz“ spricht, kann man zur Erklärung sehr gut den § 2 des Pflanzenschutzgesetzes anführen, welcher wie folgt lautet:

„Integrierter Pflanzenschutz ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer, anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen, die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.“

Analysiert man diesen Paragraphen, so ist wohl seine Hauptaussage, dass man auf den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel so weit wie möglich verzichten sollte und die Behandlung zuerst mit natürlichen Methoden versuchen soll. Diese Art der Methoden werden im Pflanzenschutzgesetz schon angesprochen:



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